Knapp 40 Turnerinnen stehen beziehungsweise knien in mehreren Reihen vor einem Luftballonbogen. Sie tragen Schneemann-Kostüme.

Mitgliedschaft

Du hast Spaß am Turnen? Dann bist Du bei uns genau richtig! Werde Mitglied in unserem Verein!

Hier findest Du alle Informationen zur Mitgliedschaft im 1.FC Quadrath-Ichendorf. Solltest Du weitere Fragen haben, wende Dich gerne an die TrainerInnen.

Aufnahmeantrag

Um Mitglied in unserem Verein zu werden, benötigst du lediglich den Aufnahmeantrag. Diesen findest Du hier zum Download. Fülle ihn in Ruhe aus, bringe ihn zur nächsten Trainingsstunde mit und übergib ihn einem Trainer.

Bitte lies Dir unsere Vereinssatzung durch, bevor Du die Anmeldung abgibst. Sie enthält alles Wissenswerte rund um Deine Mitgliedschaft bei uns.

Hinweis: Da die meisten Gruppen voll sind, bitten wir um eine Anfrage per Mail an .

Einwillingung zur Bildveröffentlichung

Eine Einwilligung zur Bildveröffentlichung kannst Du hier für Erwachsene und hier für Minderjährige finden.

Mitgliedsbeiträge ab dem 01.01.2023

Der Mitgliedsbeitrag wird einmal jährlich vom hinterlegten Konto abgebucht.

Jährliche Gebühren

Jahresbeitrag: 120,- €

Jahresbeitrag Geschwister: 115,- €

Familienbeitrag (Jahresbeitrag): 300,- €
ab 3 Personen bei Verwandtschaftsverhältnis 1. Grades

Zusatzbeitrag pro Person und Jahr: 50,- €
für Mehrfachteilnahme (mind. 2 x wöchentlich)

Einmalige Gebühren

Einmalige Aufnahmegebühr: 15,- €

Hinweis: Wenn Du die Sporteignungsprüfung für die Sporthochschule Köln ablegen oder als HospitantIn einige Trainingsstunden absolvieren möchtest, bieten wir dies kostenlos an. In diesen Fällen bitten wir Dich, vorab mit uns Kontakt aufzunehmen, um eine individuelle Betreuung mit Dir abstimmen zu können.  

Finanzielle Unterstützung

Alle Kinder und Jugendlichen sollen die gleichen Möglichkeiten bekommen, um gut aufzuwachsen. Die finanzielle Situation soll nicht im Weg stehen, wenn ein Kind am Vereinssport teilnehmen möchte. Dafür gibt es die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Familien, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, haben einen Anspruch auf diese Zuschüsse. Alle erforderlichen Infos findest Du auf der Internetseite des NRW-Familienministeriums.

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